Zum Fall des wegen Besitz und Konsum von Missbrauchsdarstellungen von Kindern angeklagten Schauspielers Florian Teichtmeister wurden wir von diversen Medien um Statements gebeten:
„Den Konsum von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu verharmlosen ist ein neuerliches Verbrechen an jenen betroffenen Minderjährigen, die durch diese unkontrollierbare erneute Verletzung ihrer persönlichen Rechte und Integrität extrem belastet sind. Jedenfalls bedeutet es einen enormen Vertrauensbruch, die Missachtung von Kinderrechten sowie ein Versagen wirksamen Kinderschutzes und keinesfalls ist das Downloaden, der Besitz oder die Weitergabe kinderpornografischer Darstellungen zu bagatellisieren, denn es bedeutet, dass Missbrauchsopfer erneut gedemütigt, beschämt und psychisch misshandelt werden. Es ist zurecht ein Straftatbestand. Diese Ausnutzung von Machtverhältnissen ist ein großes Risiko für langfristige psychische Folgeerkrankungen – die Ausrede auf digitale, „hands-off“ Handlungen ist purer Zynismus. Unbedingt braucht es rasche und professionelle Unterstützung – sowohl der Kinder und Jugendlichen, von denen Missbrauchs-Bilder oder Videos im Netz kursieren, als auch jener pädophilen Menschen, die diese zur Befriedigung gestörter sexueller Bedürfnisse konsumieren. Auch jene Plattformen und Provider, die Kinderpornografie anbieten und verbreiten sollten endlich durch die Aufstockung kriminalistischer Ressourcen identifiziert und bestraft werden. Am effektivsten ist und bleibt jedoch die Prävention – Stärkung der Kinderrechte, Aufklärung über sexuelle und andere Formen von Gewalt und die gesetzlich verpflichtende Etablierung von Kinderschutzkonzepten“
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