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Will ich oder muss ich? - 28. möwe Fachtagung

Kindeswohl UND Kindeswille im Kinderschutz - zwischen Partizipation und Schutzbedürftigkeit

Nicht immer ist das, was Kinder wollen, auch das, was Kinder brauchen – zu ihrem Schutz und für eine gute Weiterentwicklung. Umso mehr Bedeutung erfährt eine gemeinsame Haltung, wie wichtig es ist, Kinder über ihre Rechte zu informieren – und zugleich Erwachsene in die Verantwortung zu nehmen, diese Rechte zu achten, sicherzustellen und umzusetzen.
Besondere Achtsamkeit und Wahrung von Transparenz ist erforderlich gegenüber Kindern, deren Grenzen schon durch Übergriffe verletzt wurden und die einem Kontrollverlust durch Gewalterleben bereits ausgesetzt waren.

Wie kann es bei diesem Hintergrund gelingen, Kinder zu beteiligen, ohne sie zu überfordern? Was braucht es, um ihren Willen zu erfragen und anzuhören, ohne dass jener in allen ihr Wohl betreffenden Entscheidungen handlungsleitend sein kann? Und wie kann es uns Erwachsenen gelingen, diese Verantwortung zu übernehmen und die damit verbundenen Entscheidungen auch zu tragen?

Vorträge und Workshops mit erfahrenen Fachpersonen ermöglichen die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Abwägungen zwischen Beteiligung und Schutzbedürftigkeit in der Kinderschutzarbeit.

 

Programm

9:00 Uhr Begrüßung
Maga Hedwig Wölfl, die möwe Geschäftsführung und fachliche Leitung
Maga Johanna Zimmerl, Leiterin die möwe Wien

9:15 Der rechtliche Rahmen von Kindeswohl und Kindeswillen (Vortrag hybrid / Zuschaltung)
Das Kindeswohl hat bei den Kinderrechten eine Ankerfunktion. Es soll einen Fixpunkt oder einen sicheren Halt bei kinderrechtlichen Entscheidungen liefern. Eine bzw. die wichtigste Richtschnur um herauszufinden, was dem Kindeswohl entspricht, ist der Wille des Kindes. Wie kann der Kindeswille aber ergründet werden und wie ist damit umzugehen, wenn Kindeswille und Kindeswohl nicht zusammenpassen? In einem Beitrag zwischen Theorie und Praxis werden die Begriffe Kindeswohl und Kindeswille analysiert, Fälle aus dem Kinderschutz beschrieben und der Diskurs zu aktuellen Fragen im Spannungsfeld dieser zentralen Kinderrechte angestoßen.
Maga Claudia Grasl, MA & Mag. Sebastian Öhner

10:15 Kindgerechte Befragung in familiengerichtlichen Verfahren: Erfassung und Interpretation des Kindeswillens unter Kindeswohlaspekten (Vortrag zugeschalten / hybrid)
Um die Forderung nach der Teilhabe des Kindes an bedeutsamen Lebensentscheidungen im Sinne der UN Kinderrechtskonvention ernsthaft umzusetzen, muss der Kindeswille in familiengerichtlichen Verfahren Beachtung finden. Dabei stehen wir in der psychologischen „Messbarmachung“ und Erfassung des Konstrukts Kindeswille mitunter vor erheblichen Problemen. Kritische Stimmen fragen zudem, ob es einen nicht-induzierten Kindeswillen überhaupt geben kann, oder ob man Kinder zu einer Meinungsäußerung drängen soll, die sie einem nicht von selbst anbieten.
Im ersten Teil gibt der Vortrag einen Einblick in Forschungsergebnisse zu Entstehungsprozessen von kindlichen Willenshaltungen. Vorgestellte Untersuchungen gehen den Fragen nach, wie Kinder für sich selbst definieren, wann und warum sie etwas wollen, wie sie ihren Willen zum Ausdruck bringen und wie dies beispielsweise mit ihrem kognitiven und emotionalen Entwicklungsstand zusammenhängt. Im zweiten Teil des Vortrags wird aus praktischer Perspektive auf die Befragung von Kindern zu ihren Willenshaltungen im Kontext familienrechtlicher Verfahren, wie beispielsweise nach Elterntrennungen oder bei Kindeswohlgefährdungen, eingegangen. Mögliche Interpretationen kindlicher Willensäußerungen im gegebenen Kontext werden unter Kindeswohlaspekten diskutiert.
Profin Drin Jelena Zumbach-Basu

11:00 Pause

11:30 Beteiligung von Kindern im Kinderschutz: Chancen und Herausforderungen (Vortrag hybrid)
Die Beteiligung von Kindern im Kinderschutz hat in den letzten Jahrzehnten in Forschung, Praxis und Politik zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ausschlaggebend dafür sind veränderte Vorstellungen über die Stellung des Kindes als sozialem Akteur in Gesellschaft und Familie sowie die Verankerung international anerkannter Kinderrechte im Zuge des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention. Der Vortrag geht der Frage nach, warum Partizipation von Kindern im Kinderschutz notwendig und wichtig ist und welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind.
Prof. Dr. Kay Biesel

12:30 Mittagspause

14:00 Workshops

16:30 Ende

 

Workshops

WS1 Kindeswohl und Kindeswillen in der Praxis  
Nicht immer entspricht der Kindeswille auch dem Kindeswohl, das kann in der Praxis zu Herausforderungen führen. In diesem Workshop vertiefen wir die Inhalte des Vortages anhand von praktischen Beispielen.
Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, wie mit diesem Spannungsfeld in Institutionen wie Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen umgegangen werden kann.
Dazu stellen wir die Rolle von Ombudsstellen wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften zur Unterstützung bei diesen Herausforderungen vor.
Im Anschluss diskutieren wir die Frage, inwieweit Kindeschutzkonzepte hilfreiche Instrumente bei der Bearbeitung dieser Spannungsfelder sein können.
Teilnehmende sind herzlich eingeladen praktische Fällen einzubringen.
Maga Claudia Grasl, MA & Mag. Sebastian Öhner


WS2 Kindeswohl und Kindeswille im Kontext Hochstrittigkeit
Kindeswille bedeutet nicht immer Kindeswohl – das ist bekannt. Doch im Kontext von Hochstrittigkeit sind die geäußerten Wünsche eines Kindes in Abhängigkeit von dessen Kindeswohl ganz besonders zu hinterfragen und bedürfen daher unser aller Aufmerksamkeit im professionellen Helfersystem.
Mithilfe des Workshops soll es gelingen, mehr theoretisches Hintergrundwissen, Verständnis und Empathie, aber auch praktische Interventionsmöglichkeiten für hochstrittige Eltern und deren be-
troffene Kinder mithilfe konkreter Fallbeispiele und Rollenspiele zu erarbeiten.
Maga Barbara Kleedorfer


WS 3 Erfahrungen und Modelle für die Beteiligung von Kindern im Kinderschutz
Ziel des Workshops ist es, Erfahrungen mit der Beteiligung von Kindern im Kinderschutz auszutauschen und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen zu identifizieren und zu reflektieren. Ausgehend von Fallbeispielen der Teilnehmenden sollen exemplarische Praxis-
situationen ausgetauscht und Beteiligungsformen und -modelle sowie die damit verbundenen
Vor- und Nachteile diskutiert werden.
Prof. Dr. Kay Biesel

WS 4 Der Kindeswille in der Gefährdungsabklärung der (Wiener) Kinder- und Jugendhilfe
Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie der Kindeswille im Rahmen einer Kindeswohlgefährdungsabklärung, sei es ambulant oder auch stationär, angemessen berücksichtigt werden kann. Mittels Kurzinputs aus juristischer, sozialarbeiterischer sowie sozialpädagogischer Sicht soll die Arbeit in diesem sensiblen Bereich dargestellt werden. Dabei wird durch Diskussion und Gruppen-
arbeit an Hand von Fallbeispielen versucht, sich mit dem Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, welches auf das physische, emotionale und soziale Wohlergehen gerichtet ist,  und Kindeswillen,  bei dem es um die Vorlieben, Meinungen und Entscheidungen des Kindes selbst geht, auseinanderzusetzen.
Kerstin Drexler-Lang, BA; Stefano Falchetto, DSA; Maga Nina Klinger


WS 5 Kindeswohl und Kindeswille bei Kindern mit Behinderungen
Kindeswohl und Kindeswille ist besonders bei Kindern mit Behinderungen ein sehr sensibles Thema. Kinder mit Behinderung haben oft keine Möglichkeit, ihre Bedürfnisse für alle verständlich mitzuteilen. Oftmals wird das Kindeswohl für sie in einer Weise interpretiert, die nicht passend ist. Welche Möglichkeiten es gibt, Kinder mit Behinderung im Sinne des Kindeswohls empathisch zu begleiten und wie sie über ihre Rechte informiert werden können, ist ein Ziel dieses Workshops. Der Kindeswille bei Kindern mit Behinderung ist oftmals sehr ausgeprägt und mit rationalen Sichtweisen noch weniger beizukommen als bei neurotypisch entwickelten Kindern. Wie es hier zu einem guten Gemeinsamen kommen kann, zu konsequentem Handeln, zu Klarheit, auch das soll in diesem Workshop diskutiert werden
Andrea Rieger


WS 6 “Probleme sind zu lösen ...“
In diesem Workshop geht es hauptsächlich um hilfreiche Aspekte in der Arbeit mit Eltern. Wir betrachten den Spannungsbereich zwischen dem „Wohl des Kindes“ und den Anliegen der Eltern.
Eltern in ihre Verantwortung zu bringen, ist eine Herausforderung, die gelingen will. Eltern brauchen Unterstützung, damit die Bedürfnisse des Kindes in den Fokus gerückt werden. Mit
einem Fallbeispiel werden wir praktisch in diese Arbeit eintauchen.
Maga (FH) Theresia Ruß


 

Referent*innen und Workshopleiter*innen

Prof. Dr. Kay Biesel, Prof. Dr. phil, Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, Case Manager und Dialogischer Konfliktmanager und Elterncoach, Co-Leiter Institut Kinder- und Jugendhilfe, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (Schweiz), Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Analyse problematischer Kinderschutzverläufe, Qualitätsentwicklung und Fachaufsicht im Kinderschutz, Fallverstehen und Abklärung im Kinderschutz, Organisationsentwicklung im Kinderschutz

Kerstin Drexler-Lang, BA, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin; seit 2010 bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe; derzeit WKJH Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung/ Referat Soziale Arbeit

Stefano Falchetto, DSA, seit 2003 bei der Wiener Kinder und Jugendhilfe; derzeit WKJH Gruppe Recht, Kompetenzstelle Kinderschutz, Elementarpädagogik und Kompetenzstelle Extremismus

Maga Claudia Grasl, MA, Juristin und Sozialarbeiterin, Ombudsfrau für Kinder und Jugendliche in Wohngemeinschaften und Krisenzentren der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Maga Barbara Kleedorfer, Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin, allgemein beeidete & gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, eingetragene Mediatorin nach dem ZivMediatG mit Schwerpunkt Scheidungsmediation, Elternberaterin nach §95 und §107, Lehrbeauftragte an der WIKIP und der ÖAP

Maga Nina Klinger, Juristin mit anwaltlicher Erfahrung im Familienrecht; derzeit Wiener Kinder- und Jugendhilfe Gruppe Recht, Arbeitsschwerpunkte im Kinder- und Jugendhilferecht sowie Pflegschafts- und Strafrecht

Mag. Sebastian Öhner, Jurist, Leiter der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Andrea Rieger, Pädagogin mit Schwerpunkt Inklusion, 9 Jahre Aufbau und Leitung der Schule Am Himmel, seit April 2024 Mitarbeiterin der möwe im Projekt SicherWachsen

Maga (FH) Theresia Ruß, Diplomsozialarbeiterin und Mediatorin. Berufliche Tätigkeiten u.a. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wien, beim psychosozialem Dienst der Caritas, sowie bei der Volkshilfe. 22 Jahre bei Kidsnest im Kinderschutzzentrum Amstetten. Buchautorin von „Carlo plaudert ein Geheimnis aus“. Verschiedenste Mitarbeit in mehreren Gremien wie z.B. im Bundesverband der ÖKISZ

Profin Drin Jelena Zumbach-Basu, Professorin für Rechtspsychologie mit Schwerpunkt Familienrechtspsychologie an der Psychologischen Hochschule Berlin. Forschungsschwerpunkte sind Prognose und Prävention von Kindeswohlgefährdungen, psychologische Diagnostik in familienrechtlichen Verfahren, Rechte von Kindern und Erfassung des Kindeswillens im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UNKRK), Untersuchung der sozial-emotionalen Entwicklung und der Entstehung von aggressiven und antisozialen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Seit 2013 als Psychologische Sachverständige in familiengerichtlichen Verfahren tätig

Programm zum Download

Zielgruppe
Fachkräfte
Datum
25.11.2024 09:00 bis 16:30

Ort der Veranstaltung

Hybridveranstaltung
Urania Wien, Uraniastraße 1, 1010 Wien
und online

Kosten
Ganztags vor Ort: 3 Vorträge und 1 Workshop: Euro 110,- Halbtags online 3 Vorträge: Euro 65,-
Mehr Informationen

die möwe
Kinderschutzzentrum Wien
01 532 15 15
tagung@die-moewe.at

Anmeldung zur 28. möwe Fachtagung

Hiermit melde ich mich verbindlich für die möwe Fachtagung 2024 an.

Wir ersuchen um Überweisung der Tagungsgebühr (ganztags vor Ort € 110,- oder halbtags online € 65,-) mit Ihrer Anmeldung auf unser Konto
bei der Raiffeisenbank St. Pölten
IBAN: AT05 3258 5001 0111 6367
BIC: RLNWATWWOBG

ACHTUNG: Bitte geben Sie unter Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen + möwe Fachtagung 2024 an!

Auswahl Workshop (bitte um Vergabe der Prioritäten 1 und 2)

Bitte wählen Sie die gewünschte Verpflegungsform aus: