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Missbrauch oder Gewalt verändern das Leben eines Kindes oder Jugendlichen dauerhaft und wir wissen, dass oft zu viel Zeit vergeht, bis junge Gewalt- und Missbrauchsopfer Hilfe erhalten. Wir helfen schnell, professionell und wenn gewünscht auch anonym an unseren 5 Standorten in Wien und Niederösterreich.

Melden Sie sich bei uns, wenn Gewalt oder Missbrauch einen Angehörigen, Bekannten, eine Schülerin oder Schüler betreffen, wir helfen Ihnen!
Ruf uns an, wenn Du Hilfe brauchst. Wir sind für Dich da!

Beratung

Wir beantworten telefonisch, online und in persönlichen Gesprächen alle Fragen rund um Gewalt- und Missbrauchserlebnisse. Unsere PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und DiplomsozialarbeiterInnen sind durch ihre speziellen Ausbildungen sowohl Ansprechperson für betroffene Kinder- und Jugendliche, also auch für Angehörige, Pädagog*innen und all jene, die selbst Hilfe benötigen oder einen Verdacht haben. Sie hören zu, beraten und finden gemeinsame Lösungen für alle Beteiligten.

Die möwe Beratungsangebote sind kostenlos und wenn gewünscht auch anonym. Die möwe Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, von der sie lediglich in Gefährdungsfällen gegenüber den Behörden entbunden sind.

die möwe - Kinderschutzzentren sind mit allen relevanten Institutionen (Jugendamt, Gericht, Krankenhaus, usw.) vernetzt und können schnell und unbürokratisch Unterstützung anbieten.

Die möwe Telefonberatung (01 532 15 15) ist zu den folgenden Zeiten erreichbar:
MO - DO: 9.00 - 17.00 Uhr
FR: 9.00 - 14.00 Uhr 

Entweder Ihre Fragestellung kann sofort telefonisch beantwortet werden oder wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin in einem möwe Kinderschutzzentrum.

die möwe Onlineberatung

Wir sind vertraulich, anonym und kostenlos über unsere Onlineberatung erreichbar - sowohl für Kinder und Jugendliche selbst aber auch für Erwachsene, die merken, dass es Kindern oder Jugendlichen nicht gut geht. 
 

Hier geht es zur Onlineberatung

Onlineberatung kann hilfreich sein:

  • wenn es Dir/Ihnen leichter fällt Gedanken niederzuschreiben, als auszusprechen
  • um eine erste Orientierung in einer schwierigen Situation zu finden
  • wenn Du Dir/Sie sich Sorgen machen, sich Gefühle von der Seele schreiben möchten und sich eine Antwort wünschen
  • wenn Du / Sie Fragen unterschiedlichster Art haben/hast und gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater versuchen möchten/möchtest, diese zu klären
  • wenn es Dir/Ihnen nicht möglich ist, persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder Du/Sie keine persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchtest/möchten
  • wenn Du/Sie Informationen zu bestimmten Themen suchst/suchen und dabei Unterstützung brauchst/brauchen

Die Onlineberatung erfolgt auf einer gesicherten und verschlüsselten Internetplattform, um Anonymität und Sicherheit gewährleisten zu können. Um mit uns in Kontakt zu treten, ist eine Anmeldung auf unserer Onlineberatungsplattform nötig. Mit einem Login kannst Du / können Sie uns dort ein E-Mail schreiben. Wir werden so schnell wie möglich antworten. 

    Klinisch-psychologische Diagnostik

    In der klinisch-psychologischen Diagnostik werden unterschiedlichste Fragestellungen wie Ängste, Leistungsschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen getestet um das Vorliegen einer psychischen Störung abzuklären und Empfehlungen für weitere Behandlungsstrategien abzugeben.

    Neben dem Einsatz von standardisierten Tests und projektiven Verfahren kommen der Verhaltensbeobachtung und dem ausführlichen Gespräch ein wichtige Stellenwerte zu.

    Nach der diagnostischen Phase wird der Befund mit den Familien eingehend besprochen, um so die nächsten notwendigen Schritte, Veränderungsvorschläge und Interventionen einzuleiten.

    Die Durchführung im möwe Kinderschutzzentrum erfolgt auf ärztliche Zuweisung und wird über Leistungsverträge mit den Sozialversicherungen abgerechnet. Somit ist diese Leitung die die Klient*innen kostenlos.

    Eine gute Zukunft für Anna

    Die kleine Anna (Name geändert) ist erst 5 Jahre alt. Seit zwei Monaten, nachdem die Kinder- und Jugendhilfe schwere Vernachlässigung festgestellt hat, lebt sie bei einer Pflegefamilie. Die Eltern von Anna haben sich aufgrund ihrer schweren Drogenprobleme kaum mehr um Anna gekümmert: Sie bekam zu...

    Die kleine Anna (Name geändert) ist erst 5 Jahre alt. Seit zwei Monaten, nachdem die Kinder- und Jugendhilfe schwere Vernachlässigung festgestellt hat, lebt sie bei einer Pflegefamilie. Die Eltern von Anna haben sich aufgrund ihrer schweren Drogenprobleme kaum mehr um Anna gekümmert: Sie bekam zu wenig zu essen, wurde nicht gewaschen und umgezogen und war nächtelang alleine in der Wohnung.

    Die Pflegeeltern haben das kleine Mädchen gleich ins Herz geschlossen und Anna kann nun schon ein paar Wochen erleben, wie es ist, gut umsorgt zu werden. Allerdings sind sich ihre neuen Eltern nicht ganz sicher, ob sie Anna zusätzlich fördern müssen. Aufgrund ihres Verhaltens gegenüber Männern steht auch der Verdacht im Raum, dass sie sexuell misshandelt worden ist. Die psychologische Diagnostik soll Klarheit bringen und die Basis sein, um weitere Schritte festzulegen.

    Das Therapiezimmer mit den vielen diagnostischen und therapeutischen Spielangeboten und die freundliche möwe Psychologin faszinieren Anna sofort. Und auch die Testung selbst verläuft kindgerecht und spielerisch: Anna löst die ihr gestellten Aufgaben zu Themen wie Motorik, Visumotorik, Gedächtnis, kognitive Entwicklung, Sprache und sozialemotionale

    Entwicklung ohne Scheu und mit großer Freude.

    Auch die interessanten Bilder, die ihr die Psychologin im Rahmen der Untersuchung zeigt, findet sie spannend und erzählt so gut sie kann, was sie darauf sieht. Irgendwann ist Anna müde und sie darf noch ein wenig alleine weiterspielen, während ihre Pflegeeltern einige Fragen beantworten.

    Eine Woche später besuchen Anna und ihre Pflegeeltern die Psychologin wieder. Anna darf im Spielzimmer sein, während die Psychologin ihren Pflegeeltern die Ergebnisse erklärt. Anna braucht Unterstützung für ihre sprachliche Weiterentwicklung und zeigte einige motorische Unsicherheiten, alle anderen Ergebnisse sind im Normalbereich.

    Ein sexueller Missbrauch in der Vergangenheit kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Da Anna jetzt aber in einer sicheren Umgebung lebt, sind auch in Rücksprache mit der zuständigen Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe keine weiteren Interventionen notwendig. Nur wenn es Anna schlechter geht oder sie sich auffällig verhält, dann sollen sich die Pflegeeltern zusätzliche Hilfe holen.

    Die Ergebnisse der Diagnostik haben die Pflegeeltern darin bestärkt, Anna mit logopädischer und ergotherapeutischer Unterstützung weiterhin zu fördern. Sie haben jetzt die Sicherheit, dass sich das kleine Mädchen in ihrer Obhut ganz normal entwickeln wird. Und sollte sie noch Fragen haben, dann ist die möwe Therapeutin jederzeit für sie da.

    Psychotherapie

    Ein Schwerpunkt der möwe Kinderschutzzentren liegt in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach Gewalterfahrung, Krisen und Traumatisierung. Neben dem Monotrauma sind es oft auch komplexe Traumata, welche die psychotherapeutische Behandlung notwendig machen.

    Ressourcenaktivierung, Verarbeitung des Erlebten und das Finden neuer Perspektiven sind sowohl für betroffene Kinder und Jugendliche als auch für ihre Bezugspersonen wesentliche Aspekte im Verlauf einer Psychotherapie. Wo Erwachsene oder Jugendliche über ihre Erfahrungen und Erlebnisse reden, findet das Kind im Spiel seinen Ausdruck und zeigt, was es beschäftigt und verarbeiten möchte.

    Je nach Gegebenheit bieten wir Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie – in einigen Zentren runden psychotherapeutische Gruppen unser Angebot ab.

    Die möwe Kinderschutzzentren sind Vertragspartner der Gebietskrankenkassen. Voraussetzung für die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse sind das Vorliegen einer Zuweisung sowie eine ICDC-10 Diagnose.

    Leo

    Wir bauen ein sicheres Haus für Leo

    Wenn kleine Kinder Gewalt erleben, hinterlässt das Spuren. Sie reagieren auf vielfältige Weise, möchten nicht mehr alleine sein, können nicht schlafen oder reagieren panisch, wenn sich in ihrem Umfeld irgendetwas ändert. So ist es auch dem vierjährigen Leo (Name geändert) gegangen, der über einen...

    Wenn kleine Kinder Gewalt erleben, hinterlässt das Spuren. Sie reagieren auf vielfältige Weise, möchten nicht mehr alleine sein, können nicht schlafen oder reagieren panisch, wenn sich in ihrem Umfeld irgendetwas ändert. So ist es auch dem vierjährigen Leo (Name geändert) gegangen, der über einen längeren Zeitraum immer wieder beobachten musste, dass sein Vater seiner Mutter Gewalt angetan hat. Auch die Polizei wurde mehrmals gerufen und es kam zu einer unangenehmen Auseinandersetzung mit Leos Vater.

    Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt. Die Mutter und Leo leben derzeit in einem Frauenhaus, den Vater darf er regelmäßig sehen, was für Leo aber sehr schwierig ist, denn einerseits hat er ihn lieb und andererseits hat er auch Angst vor ihm. Leo hat die Ereignisse noch nicht verarbeitet.

    Über die Betreuung im Frauenhaus kommen Mutter und Sohn in die möwe und Leo beginnt eine Psychotherapie. Dazu begibt sich die möwe-Therapeutin mit ihm in seine spielerische Welt. „Zeig mir mal, wo Du Dich sicher fühlst, Leo“, sagt sie zu ihm und Leo baut im möwe Spielzimmer aus großen Schaumstoffklötzen ein sicheres Haus. Es hat dicke Wände, ein starkes Dach und ausreichend Platz für ihn. Als er in sein Haus geht, stören ihn nur noch Katze und Hund. Sie streiten nämlich fürchterlich und bekriegen sich. Mit Hilfe der Therapeutin kann er sie aus seinem Haus wegschicken - sie sollen draußen weiterstreiten und sie dürfen auch ein Auge auf ihn in seinem Haus haben.

    Über mehrere Einheiten lernt Leo sein sichereres Haus besser kennen. Er holt einen Freund – ein Kuscheltier, dem er den Namen Fred gibt – zu sich in sein Haus. Er lernt, sich in dieser Umgebung zu entspannen und sich in seinem Zuhause immer sicherer zu fühlen.

    Einmal geht es beim Spielen auch um die Polizei, die in sein Haus eindringt und herumschreit. Er hat Angst vor den Polizisten, die gekommen sind, um seinem Vater etwas anzutun. Eigentlich wollen die Polizisten ihn und seine Mama beschützen. Sie wollen nur, dass sein Vater aufhört, seiner Mama wehzutun. Leo spricht mit dem Polizisten und der wird sein Freund. Er wird ihm helfen, wenn er in Gefahr ist.

    Leos Therapie verläuft gut. Er hat keine Angst mehr. Er hat zu seiner Mama und auch zu seinem Vater wieder ein normales Verhältnis. Leo hat Glück gehabt, er konnte nach dem Ende der Gewalterlebnisse in Sicherheit eine Psychotherapie machen. Vielleicht wird das Erlebte irgendwann in seinem Leben wieder Thema werden, aber jetzt darf er erst einmal wieder ganz normal Kind sein.

    Prozessbegleitung

    Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche hat die Aufgabe, minderjährige Opfer einer Straftat  während eines Strafverfahrens zu unterstützen und zu begleiten. Dieses vom Bundesministerium für Justiz finanzierte Angebot umfasst die  psychosoziale und die juristische Begleitung. Während der juristische Part von RechtsanwältInnen übernommen wird, wird die psychosoziale Prozessbegleitung von den Mitarbeiterinnen der möwe durchgeführt.

    Ziel ist es, die seelischen Belastungen sowie Gefahren einer Retraumatisierung während der Zeit eines Verfahrens möglichst gering zu halten.

    Die Kosten, sowohl für psychosoziale als auch für juristische Prozessbegleitung, werden vom Bundesministerium für Justiz getragen – für die Opfer und ihre Bezugspersonen ist das Angebot der Prozessbegleitung somit kostenfrei.

    Prozessbegleitung

    Durch schwere Zeiten begleiten

    Ein Gerichtsverfahren gegen die, die ihnen wehgetan haben, kann für Kinder und Jugendliche - auch wenn sie schon in Sicherheit sind – sehr verstörend und traumatisierend sein. So war es auch bei Florian und Stefanie (Namen geändert), die jahrelang Gewalt durch ihre Eltern erleben mussten.

    Ein Gerichtsverfahren gegen die, die ihnen wehgetan haben, kann für Kinder und Jugendliche -  auch wenn sie schon in Sicherheit sind – sehr verstörend und traumatisierend sein. So war es auch bei Florian und Stefanie (Namen geändert), die jahrelang Gewalt durch ihre Eltern erleben mussten.

    Eines Tages erstatteten die Ärztinnen und Ärzte in der Kinderklinik Anzeige wegen des Verdachts auf Misshandlung. Angeblich war die fünfjährige Stefanie wieder einmal gestürzt und hatte eine Gehirnerschütterung, doch die Ärzte sahen weitere verdächtige Verletzungen an dem kleinen Mädchen und stellten im Röntgen auch einen Bruch des Oberarms fest.

    Die Kinder- und Jugendhilfe reagierte schnell, denn auch der neunjährige Bruder hatte blaue Flecken und Abwehrverletzungen, weil er versucht hatte, seine kleine Schwester zu beschützen. Stefanie und Florian wurden sicher in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Gegen die Eltern wurde eine Anzeige eingebracht und die möwe ProzessbegleiterInnen zur Betreuung der Kinder während des Prozesses hinzugezogen. Vor allem Stefanie hatte große Angst. Ihre Eltern hatten ihr immer gesagt, dass etwas Schlimmes passieren würde, wenn sie jemandem von dem erzählt, was sie getan haben. Mit Hilfe der möwe Mitarbeiterin fühlte sie sich sicherer und sie wusste, dass jemand bei ihr ist, wenn sie bei Gericht von den Vorfällen erzählt. Auch Florian war froh über den Prozessbegleiter, der sich mit ihm auf die Einvernahme vorbereitete. Er erklärte ihm ganz genau, was da auf ihn zukommen würde. Gemeinsam mit den BetreuerInnen der Wohngemeinschaft, in der die Kinder jetzt lebten, setzte man alles daran, die Situation für die beiden möglichst gut zu gestalten.

    Bei der Vorverhandlung wurden die Kinder befragt. Ganz in Ruhe, in einem Nebenzimmer fanden die Gespräche statt – nur der Sachverständige und die ProzessbegleiterInnen waren bei den Kindern. Es war schwer, Mama und Papa im Gerichtssaal nebenan nicht zu sehen, aber sie spürten auch, dass es so besser war. Der Sachverständige war sehr freundlich und vorsichtig und sprach nicht länger als notwendig mit den Kindern.

    An der Verhandlung gegen die Eltern mussten Stefanie und Florian nicht selbst teilnehmen. Sie wurden nämlich im Verhandlungssaal bei der Hauptverhandlung von der juristischen Prozessbegleiterin als Anwältin vertreten.

    Stefanie und Florian haben den Prozess hinter sich gebracht. Sie wohnen nach einiger Zeit im Wohnheim bei Verwandten und können jetzt eine Kindheit ohne Gewalt erleben.

    Scheidungs- und Erziehungsberatung

    Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben beraten lassen. Im Fall von strittigen Scheidungen mit Obsorgefragen kann vom Gericht eine Erziehungsberatung nach §107 angeordnet werden. Diese soll möglichst von beiden Elternteilen gemeinsam in einem Umfang von 10 Einheiten in Anspruch genommen werden.

    In den möwe Kinderschutzzentren werden Scheidungsberatung nach § 95 und Erziehungsberatung nach § 107 von anerkannten Familien- und Elternberater*innen als Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung angeboten.

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