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Kinderschutzkonzept kompakt: Interventionsmaßnahmen

In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen grundlegenden Überblick zur Planung und Umsetzung von Interventionsmaßnahmen im Zuge der Entwicklung eines institutionellen Kinderschutzkonzepts.

Wie kann der Umgang mit möglichen Sorgen- und Verdachtsfällen in einem Kinderschutzkonzept geregelt werden? Welche Schritte und Handlungen müssen im Verdachtsfall gesetzt werden? Welche Faktoren behindern und begünstigen ein souveränes und professionelles Vorgehen? Und wie kann in einem Ernstfall offen und transparent kommuniziert werden?

Im Seminar beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen und Themen:

  • Überblick zu Werkzeugen und Vorgehensweisen bei Sorgen- und Verdachtsfällen (z.B. Sorgenbarometer)
  • Prinzipien zum Schutz von betroffenen Kindern und Jugendlichen
  • Verantwortungen, Kommunikationswege und konkrete Abläufe im Krisenfall
  • Beispiele für die Umsetzung von Fall- und Beschwerdemanagement, Interventionsplänen und Handlungsleitfäden.

Methoden: Input mit Anwendungsbeispielen und praktischen Übungen

Zielgruppe: Dieses Seminar richtet sich an interessierte Fachkräfte, die in ihrer Organisation ein Kinderschutzkonzept (mit)entwickeln und umsetzen.

Zielgruppe
Fachkräfte
Datum
06.05.2025 14:00 bis 17:00

Ort der Veranstaltung

Online via Zoom

Kosten
35 €*
Referent/in

Corina Rusa, BA MSc
Organisationsentwicklung Kinderschutz

Mehr Informationen

*Dieses Seminar wird durch das Bundeskanzleramt gefördert.

Anmeldung zur Veranstaltung

Hiermit melde ich mich verbindlich zur angeführten Veranstaltung an. Damit erkläre ich mich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Speicherung meiner Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung einverstanden. Stornobedingungen: soweit nicht anders angegeben, können gebuchte Veranstaltungen bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der Kurskosten verrechnet, bei späteren Stornierungen bzw. Nichterscheinen werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt (nähere Informationen siehe 2.3 der AGBs).

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