Beratung

Hilfe für Betroffene

Beratung nach Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen

Die möwe berät, begleitet und unterstützt nach körperlichen, seelischen oder sexuellen Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, den Kinderschutz wiederherzustellen und eine gute Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Beratung findet entweder in einem der sechs Kinderschutzzentren statt bzw. telefonisch oder online.

Zielgruppen der Beratung

Die möwe Beratung richtet sich an:

  • Betroffene Kinder und Jugendliche
  • Eltern
  • Angehörige und Bezugspersonen von Betroffenen
  • Fachkräfte (Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Pflegekräfte, usw.)

Beratung unterstützt dabei, das Erlebte einzuordnen und bietet Raum zur Bearbeitung innerer Konflikte und emotionaler Belastungen. Zusätzlich werden hilfreiche Informationen zu weiteren Handlungsmöglichkeiten gegeben.

Anzeigenberatung: Meldung Ja oder Nein?

Im Zuge einer Anzeigeberatung geben wir Jugendlichen und Bezugspersonen genaue Informationen zum Ablauf und zu Unterstützungsmöglichkeiten bei strafrechtlichen Ermittlungen (siehe Prozessbegleitung) und begleiten bei der Entscheidungsfindung, ob eine Anzeige gemacht wird oder nicht.

Die Beratung ist kostenlos und auch anonym möglich.

FAQ Beratung

Unsere Angebote richten sich sowohl direkt an Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Geburtstag), als auch an Eltern, andere Bezugspersonen und Fachkräfte, die in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Bei uns haben grundsätzlich alle Fragen und Anliegen Platz, bei denen es um den Schutz und die Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geht.

Im engeren Sinne fühlt sich die möwe zuständig bei allen Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren.

Unsere Schwerpunkte sind Beratung bei Gewalt, Anzeigenberatung, Verdachtsbegleitung und Präventionsgespräche.

Darüber hinaus bieten wir auch Beratung zu sonstigen Themen an (Trennung/Scheidung, Erziehung, etc.).

Ja, Beratungen sind auch anonym möglich – sowohl telefonisch als auch über die Onlineberatung.

Selbstverständlich werden alle Daten und Informationen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Oft können wir aber besser unterstützen, wenn wir mehr Informationen erhalten.

Je nach Situation geben unsere Mitarbeiter*innen in der Telefonberatung eine erste Auskunft über unser Hilfsangebot, unterstützen bei der Einordnung des Sachverhalts, vereinbaren einen Termin in einem der Kinderschutzzentren oder vermittelt bei Bedarf an andere zuständige Stellen.

Unser Team in der Telefon- und Onlineberatung nimmt nach Möglichkeit alle Anrufe sofort entgegen. Falls wir in einem Gespräch sind und nicht abheben können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter und wir rufen verlässlich zurück.

Unter dieser Nummer erreichen Sie die Telefonberatung: +43 1 532 1515

Zu folgenden Zeiten ist die Telefonberatung für Sie da:

  • Montag – Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag 09:00 bis 14:00 Uhr

Alternativ können Sie die Telefonberatung unter der Mail-Adresse telefonberatung@die-moewe.at kontaktieren.

Alle Mail- & Onlineanfragen werden möglichst zeitnah innerhalb der Telefonberatungszeiten bearbeitet. Bei Angabe einer Telefonnummer rufen wir auch gerne zurück.

Über unsere Online-Plattform Assisto können Sie uns eine Nachricht hinterlassen. Um sicherzustellen, dass die Nachrichten nur von dem*r Absender*in und von uns gelesen werden können, ist unsere Plattform verschlüsselt. Alle persönlichen Angaben sind freiwillig, das heißt, dass eine anonyme Beratung möglich ist. Alle Onlineanfragen werden möglichst zeitnah innerhalb der Telefonberatungszeiten (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr) bearbeitet.

Weitere Information zum genauen Ablauf finden Sie auf der Startseite der Onlineberatung.

Nein, alle Angebote der möwe Kinderschutzzentren (telefonische Beratung, persönliche Beratung, klinisch-psychologische Diagnostik, Prozessbegleitung, Psychotherapie) sind kostenfrei.

Ausnahmen sind:

  • Fortbildungen für Fachkräfte, Seminare und gesonderte Angebote für Organisationen, die über die möwe Akademie angeboten werden
  • Elternberatung nach § 95 bei einvernehmlicher Scheidung

Gewalt kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten: körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, mediale Gewalt, Vernachlässigung, strukturelle Gewalt, Gewalt im Rahmen von Ideologien. Auch das Miterleben von Gewalt – z. B. zwischen Elternteilen – ist eine Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche! Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Gewaltformen.

Im Zweifelsfall können Sie sich in jedem Fall von Sorge oder Verdacht melden und gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und überlegen sinnvolle weitere Schritte.

  • wenn sie Gewalt erlebt haben oder noch erleben
  • wenn sie bedroht werden oder Angst haben
  • wenn es ihnen zu Hause oder in der Schule nicht gut geht
  • wenn sie sich um sich selbst oder jemand anderen Sorgen machen
  • wenn sie jemand so berührt, dass es ihnen unangenehm ist
  • wenn jemand sie immer wieder anschreit und ungerecht behandelt
  • wenn sie Probleme mit den Eltern, Lehrer*innen oder anderen Erwachsenen haben
  • wenn sie etwas Schlimmes erlebt haben
  • wenn sie aus anderen Gründen jemanden zum Reden brauchen

  • wenn die Sorge besteht, dass ein Kind oder Jugendliche*r eine Form von Gewalt erlebt (hat) oder davon bedroht ist (war)
  • wenn ein Kind/Jugendliche*r auffällige Verhaltensweisen zeigt
  • zur Einordnung einer Verdachtslage oder einer Gefährdungslage
  • zum gemeinsamen Sortieren und Überlegen der nächsten Schritte
  • wenn eine Anzeige überlegt wird oder bereits gemacht wurde und ein Kind oder Jugendliche*r psychosoziale Prozessbegleitung beanspruchen möchte
  • Für Krisenintervention, Entlastungsgespräche, psychosoziale Unterstützung oder weitere Hilfeplanung für Kinder/Jugendliche sowie deren Bezugssystem nach Gewalterleben
  • Wenn sie sich aus anderen Gründen Sorgen um ein Kind oder Jugendliche*n machen

  • wenn sie beobachten, dass ein Kind/Jugendliche*r Hilfe braucht
  • wenn sie mitbekommen, dass ein Kind/Jugendliche*r eine Form von Gewalt erlebt (hat) oder davon bedroht ist (war)
  • wenn ein Kind/Jugendlicher auffällige Verhaltensweisen zeigt
  • wenn sie sich unsicher sind, welche Schritte unternommen werden sollen oder müssen
  • zur Einordnung einer Verdachtslage oder einer Gefährdungslage
  • zum gemeinsamen Sortieren und Überlegen der nächsten Schritte
  • bei Überlegungen eine Gefährdungsmeldung oder eine Anzeige zu machen
  • wenn sie aus anderen Gründen professionelle Beratung zum Thema Gewalt an Kinder und Jugendlichen oder zum Thema Kinderschutz brauchen
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