Gutes über den Tod hinaus tun
Die Frage, was von uns bleibt, wenn wir die Welt verlassen müssen, beschäftigt viele Menschen. Sind es einerseits die Erinnerungen von anderen an uns als besonderer Mensch, so kann es andererseits auch eine letzte gute Tat sein, die nachhaltig wirkt. Nicht allen fällt es leicht, schon zu Lebzeiten über das eigene Testament nachzudenken – der Gedanke an den Tod macht vielen Angst. Und doch kann es das beruhigende und schöne Gefühl von Sinnhaftigkeit vermitteln, wenn Sie aktiv selbst entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll.
Mit Ihrer Testamentsspende zeigen Sie Ihre Empathie für die, denen es nicht so gut ergangen ist und Sie können weitergeben, was Sie in Ihrem Leben erwirtschaftet haben. In der möwe ermöglichen Sie damit vielen Kindern und Familien nach Gewalterfahrungen die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen. Eine rechtliche Beratung bei der Erstellung Ihres Testaments und Einrichtung einer Nachlassspende erhalten Sie bei einem Notar/ einer Notarin.
Gewaltbetroffene Kinder in Zukunft schützen
Da Kinder und Jugendliche noch immer von verschiedenen Formen von Gewalt betroffen sind, ist unsere Hilfe dringend notwendig. Der Bedarf reißt nicht ab – leider.
Mit Ihrer Testamentsspende unterstützen Sie die möwe darin, auch in Zukunft den von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Bezugspersonen Hilfe bieten zu können.
Infofolder anfragenTestament planen mit Testamentsrechner der Initiative Vergissmeinnicht

Eine der nachhaltigsten Formen der Unterstützung sind Vermächtnisse. Mit Ihrem „guten Testament“ leben Sie in der Erinnerung jener Kinder weiter, denen Sie geholfen haben.
Mit einem Vermächtnis für die möwe Kinderschutzzentren tun Sie über Ihr Leben hinaus Gutes, sie schenken Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt und Missbrauch geworden sind, eine neue Zukunftsperspektive.
Die möwe ist Mitglied der Initiative Vergissmeinnicht. Als Partnerin der Initiative verpflichten wir uns zu Transparenz, Sparsamkeit, einem ethischen Umgang und zur korrekten Verwendung der Testamentsspenden.
Der Testamentsrechner informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge und über die Höhe des Vermögens, über das Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können.
Zum TestamentsrechnerInfovideos zum Erbrecht
Notar Mag. Andreas Tschugguel gibt Antworten auf die häufigsten Fragen in Verbindung mit Erbrecht, Testament, Nachlass und Co.
Ansprechperson

Veronika Schiller
schiller@die-moewe.at
+43 (0)1 532 14 14 – 713



