In diesem online Workshop erhalten Eltern und Bezugspersonen von Kindern Wissen, Praxisimpulse und Tipps, um die familiäre Verteilung von Sorgearbeit und Mental Load zufriedenstellender zu gestalten.
Frauen leisten noch immer einen erheblichen Teil der familiären und gesellschaftlichen Care-Arbeit. Neben ihrer bezahlten Arbeit übernehmen sie auch zusätzlich die „2. Schicht“ zu Hause: Sie putzen, kochen, organisieren den Familienalltag und kümmern sich überwiegend um die Kinder und ihre (emotionalen) Bedürfnisse. Das alles kostet viel Kraft und erntet oft wenig Anerkennung. Das Gefühl „ich bleibe gerade selbst auf der Strecke“ ist häufig allgegenwärtig.
Immer mehr Männer wollen ihren Anteil an familiärer Care-Arbeit übernehmen und sich entsprechend in der Erziehung/Betreuung ihrer Kinder einbringen. Einige tun es auch bereits. Gesamtgesellschaftlich betrachtet ist hier jedoch noch viel Luft nach oben. Dabei bietet eine „fürsorgliche Vaterschaft“ viele Vorteile für Männer und eine erhebliche Entlastung für Frauen. Zudem wirkt eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit in Familien gewaltpräventiv und bildet somit auch eine Maßnahme des Kinderschutzes.
Hinweis: Die Übungen und Impulse des Workshops lassen sich auch auf Regenbogenfamilien und alternative Familienmodelle übertragen.
Themen:
- Überblickswissen zu Care-Arbeit und Geschlechtergerechtigkeit
- Vaterbild im Wandel: Wie steht es heute um die Vaterbeteiligung bei der Kindeserziehung?
- Vorteile einer gerechten Verteilung von Sorgearbeit in Familien mit besonderem Fokus auf Gewaltprävention und Kinderschutz
- Fokus: Praxisimpulse, Übungen, Wissen und Tipps, um Sorgearbeit in Familien gerechter zu verteilen und um insbesondere Väter dafür zu sensibilisieren
Methoden: Vortrag, Diskussion, Reflexionsübung
Zielsetzung: Eltern und Bezugspersonen von Kindern erhalten Wissen, Tools und Impulse, um ihre familiäre Sorgearbeit zufriedenstellender zu gestalten.
Anmerkung: Diese Veranstaltung wird im Rahmen der vom BKA geförderten Elternbildung angeboten. Wir bitten daher um Verständnis, dass Teilnahmebestätigungen nur in Ausnahmefällen (z.B. als Vorlage bei Gericht) ausgestellt werden.