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Handreiche für Familienrichter*innen präsentiert

Am 12.01.2024 wurde bei einer Pressekonferenz im Justizministerium ein wichtiger Meilenstein für den Kinderschutz präsentiert: ein neuer Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter*innen. Dieser soll Richter*innen Orientierung im Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren bieten. Neu daran ist, dass besonders psychische Gewalt mehr in den Fokus gerückt wird. Durch das Verteilen des Leitfadens an andere im Kinderschutz tätigen Organisationen, wie Polizei, Beratungsstellen oder Gewaltschutzzentren soll eine flächendeckende Awareness für (unsichtbare) Gewalt geschaffen werden.

Der Leitfaden ist das Produkt der Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Justiz mit der möwe, den Wiener Frauenhäusern und Vertreter*innen der Familienrichter*innen.

Hedwig Wölfl meint dazu: "Kinderschutz gelingt nur gemeinsam. Aus Kinderschutzsicht berücksichtigt der Leitfaden unsere wesentliche Forderung, dass auch in familiengerichtlichen Verfahren jegliche Form der Gewalt an Kindern mitgedacht, erkannt, benannt und in den Entscheidungen berücksichtigt wird."

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V.l.n.r.: Andrea Berger (Wiener Frauenhäuser), Christine Miklau (Familienrichterin), Alma Zadic (Justizministerin), Hedwig Wölfl (Geschäftsführerin und fachliche Leiterin die möwe)

Foto: BMJ/Azemi

 

zuletzt bearbeitet: 15.01.2024