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Spendenabsetzbarkeit NEU

Ab 1.1. 2017 gilt für Organisationen mit Spendenabsetzbarkeit die Verpflichtung, eingelangte Spenden – wenn von den Spenderinnen und Spendern gewünscht – zur automatischen Übernahme in die Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt zu melden.

Die erste Meldung (für Spenden aus dem Jahr 2017) wurde am 28. Februar 2018 durchgeführt. Zu diesem Stichtag wurden alle Spenden des Jahres 2017 gemeldet, zu denen uns die vollständigen Daten zur Übermittlung (Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum laut Meldezettel) vorlagen. Die gemeldeten Beträge können über den eigenen Finanzonline-Zugang eingesehen werden.

Spenderinnen und Spender, deren Spende bis dato nicht aufscheint, können uns auch weiterhin ihr Geburtsdatum bekanntgeben und wir melden die Spendenbeträge nach.

Dazu steht hier ein Formular zur Verfügung oder Sie schreiben an spendeninfo@die-moewe.at

Möchten Sie Ihre Spenden nicht absetzen, brauchen Sie Ihr Geburtsdatum natürlich nicht bekannt zu geben. Oder Sie können uns mitteilen, dass keine Spendenübermittlung erwünscht ist und wir vermerken das dementsprechend in unserer Datenbank.