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Aufklärungsarbeit zum Missbrauchsvorwurf gegen Kabarettist Günther „Gunkl“ Paal

Nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe gegen Kabarettist Günther Paal alias Gunkl wurde die möwe vermehrt um eine Einschätzung gebeten, wie der aktuelle Fall einzuordnen ist und wie Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können.

Verschiedene Ansätze der Gewaltprävention

Kinderschutz beginnt nicht erst dann, wenn Gewalt passiert ist. Prävention setzt früher an: Sie stärkt Kinder, unterstützt Familien und vermittelt Wissen, damit Gewalt möglichst gar nicht erst entsteht. Deshalb ist Prävention ein zentraler Bestandteil der Arbeit der möwe. In der Gewaltprävention setzt die möwe auf unterschiedliche Ansätze.

Kinder und Jugendliche

Zum einen ist es wichtig, mit Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Einrichtungen direkt zu arbeiten und ihnen zu vermitteln, was Grenzen sind, dass diese von anderen eingehalten werden müssen und wo man Hilfe bekommt, sollte diese überschritten werden. Zu diesem und weiteren Themen, wie z.B. Sexualpädagogik, bietet die möwe Akademie altersgerechte Workshops wie etwa „Trau Dich!“ an.

Eltern und Bezugspersonen

Zum anderen müssen Eltern und Bezugspersonen aufgeklärt werden, um einerseits potentielle Verhaltensauffälligkeiten bei ihren Kindern zu erkennen und andererseits Alternativen zum eigenen gewaltvollen Verhalten kennenzulernen. In kostenlosen Online-Seminaren der möwe Akademie werden Eltern und Erziehungsberechtige zu diesen und weiteren Kinderschutzthemen informiert. Außerdem bieten die Frühen Hilfen Unterstützung für werdende und frischgebackene Eltern, um mit Gefühlen der Überforderung und Hilflosigkeit frühestmöglich umgehen zu lernen und ein schützendes Netzwerk aufbauen zu können.

Fachkräfte

Abschließend müssen auch alle Fachkräfte, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, entsprechend sensibilisiert und ausgebildet werden, um ein Umfeld zu schaffen, indem Sicherheit gewährleistet werden kann. Ein essentieller Bestandteil für Organisationen ist daher ein Kinderschutzkonzept, das dabei hilft, mögliche Risiken zu erkennen, klare Verantwortlichkeiten festzulegen, Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und festzuhalten, was zu tun ist, wenn ein Verdacht auf Gewalt oder eine Grenzverletzung entsteht.

Anlaufstellen

Die möwe Telefon- und Onlineberatung sowie die sechs lokalen möwe Kinderschutzzentren stehen allen Personen, die einen Verdacht auf Gewalt an Kindern oder Jugendlichen haben, sowie Betroffenen kostenlos und auf Wunsch anonym zur Verfügung.

Wirksamer Kinderschutz beginnt möglichst früh. Wenn Familien rechtzeitig Unterstützung erhalten, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, Fachkräfte gut geschult sind und Einrichtungen über verlässliche Schutzstrukturen verfügen, kann Gewalt in vielen Fällen verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden. Prävention ersetzt dabei nicht die Hilfe für Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erlebt haben. Sie ergänzt sie um einen entscheidenden Schritt: den Versuch, Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die Stimmen der Opfer im Fokus

In einem medial breit diskutierten Fall von sexueller Gewalt an Minderjährigen ist das öffentliche Interesse an Hintergrundinformationen oder Details zu den Geschehnissen oft sehr groß. Dabei müssen wir uns jedoch die Frage stellen, wie mediale Berichterstattung aus Sicht des Opferschutzes aussieht.

5 Grundsätze für kindeswohlorientierten Journalismus

Berichterstattung wirkt ambivalent: sie kann traumatisieren, aber auch schützen. Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren entwickelte daher fünf Grundsätze, an die sich Medien halten sollen.

  • Die persönliche Würde und die gesetzlichen Rechte jedes Kindes sind immer und unter allen Umständen zu respektieren. Dieses Prinzip steht über allen anderen Anforderungen an die Berichterstattung. Der Schutz des einzelnen Kindes steht insbesondere auch über der Förderung anderer Kinderrechte und -interessen, so wichtig diese aus gesellschaftlicher oder politischer Perspektive auch sein mögen.
  • Gewalt an Kindern emotionalisiert und wird oft genutzt, um die damit zusammenhängende gesellschaftliche Empörung für bestimmte Zwecke zu instrumentalisieren, etwa für die Forderungen nach drastischen Strafen oder pauschale Fremdzuschreibungen von Täterschaft an bestimmte Gruppen. Eine sachliche, nicht dramatisierende Sprache sowie korrekte Einordnung von Täterschaft wirken dem entgegen. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Dieses gilt bei Kindern ausnahmslos auch unausgesprochen. Der Schutz vor negativen Folgen der Berichterstattung in Form von Repression, Vergeltung oder öffentlicher Zurschaustellung liegt dabei vollumfänglich in der Verantwortung der Berichterstattenden.
  • Wenn trotz Anonymisierung oder Namensänderung des Opfers Gefahren welcher Art auch immer für das Kind, seine Geschwister oder andere Minderjährige bestehen, ist von einer Berichterstattung abzusehen.
  • Jedes kindliche Gewaltopfer ist zu anonymisieren. Die Anonymisierung muss hundertprozentige Sicherheit bieten: Im Text ist der Name komplett wegzulassen, die Verwendung des Initials ist weder für Vornamen noch Nachnamen zulässig. Bei Verwendung von Bildern ist das Gesicht unkenntlich zu machen, dabei ist auch auf technische Nichtwiederherstellbarkeit zu achten.
  • In besonderen Ausnahmefällen suchen Kinder aktiv den Kontakt zu Journalist:innen, um von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Journalist:innen haben in diesen (seltenen) Fällen die berufsethische Pflicht, die Folgen einer Identifizierung des Opfers zu bedenken und sie gegebenenfalls – auch gegen den Willen des Kindes – zu unterlassen.

Die gesamte Aussendung ist hier nachzulesen.

Folgen verantwortungsloser Berichterstattung

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine verantwortunglose Berichterstattung weitreichende Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche haben kann.

  • Emotionale Belastungen: Gefühle von Scham, Angst, Wut
  • Risiko der Stigmatisierung durch mediale Aufarbeitung
  • Traumatisierung durch wiederholtes öffentliches Erleben der Ereignisse
  • (erneuter) Verlust der Kontrolle und Privatsphäre
  • Langzeitige Verfügbarkeit der Medienberichte, was auch Jahre später noch stigmatisierend wirken kann

Aber auch nicht direkt betroffene Kinder und Jugendliche können Auswirkungen von unreflektiertem Mediengebrauch zu spüren bekommen. Ihr Sicherheitsgefühl kann geschwächt werden, zum Beispiel können sie eine Angst vor Betreuungseinrichtungen entwickeln, weil sie Angst haben, ihr Name oder der von den Täter*innen aus dem Familienkreis könnte bekannt werden. Oder sie erhalten einen unrealistischen Eindruck, dass Gewalt allgegenwärtig sei, wodurch Misstrauen, Rückzug oder übermäßige Angst gesteigert werden könnten.

Positive Effekte kindeswohlorientierter Berichterstattung

Dabei kann eine kindeswohlorientierte Berichterstattung durchaus positive Effekte haben, wie etwa:

  • Erhöhtes gesellschaftliches Bewusstsein für Kindesmissbrauch
  • Betroffene werden ermutigt sich zu melden
  • Öffentliche Debatten fördern Strukturreformen und Schutzmaßnahmen
  • Druck auf Organisationen für Transparenz und bessere Prävention
  • Förderung der Gewaltprävention durch Information und Gespräch mit Kindern und Jugendlichen

Wir als Kinderschutzorganisation appellieren daher an alle Journalist*innen, sich ihrer großen Verantwortung bewusst zu sein, eine traumasensible und sachliche Berichterstattung zu gewährleisten. Diese ist entscheidend, um Schutz statt zusätzlicher Verletzung zu bieten. Dabei muss eines immer im Mittelpunkt stehen: das Wohl des Kindes.

Pressearbeit der möwe zum Fall „Gunkl“

Do, 17.09.2026

Fr, 18.09.2026

Sa, 19.09.2026

So, 20.09.2026

Mo, 21.09.2026

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